Wettingen liegt für uns direkt vor der Haustür. Als eine der grössten Gemeinden im Aargau mit vielen Mehrfamilienhäusern stellen sich hier oft dieselben Fragen – vor allem rund um Nachbarschaft und Eigentumsverhältnisse.
In einer Gemeinde mit vielen Mehrfamilienhäusern und dicht stehenden Wohnbauten ist selten die Technik im Innern die Herausforderung, sondern die Frage, wo das Aussengerät hinkommt. Zwei Dinge entscheiden darüber:
Bei Stockwerkeigentum – in Wettingen sehr verbreitet – zählen Fassade, Dach und Balkonbrüstung in aller Regel zum gemeinschaftlichen Eigentum. Für ein Gerät an der Aussenhülle brauchen Sie deshalb einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, nicht nur Ihr eigenes Einverständnis. Bringen Sie das früh an einer Versammlung ein; nachträglich wird es schwieriger.
Als Mieterin oder Mieter brauchen Sie die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft. Klären Sie dabei gleich, was bei einem Auszug gilt.
Bei den typischen Wettinger Wohnbauten stehen die Häuser oft nah beieinander, und Balkone liegen einander gegenüber. Die eidgenössische Lärmschutz-Verordnung gibt Grenzwerte vor, die besonders nachts einzuhalten sind – und ein Gerät, das direkt auf ein Schlafzimmerfenster ausgerichtet ist, sorgt auch bei formal korrekten Werten für Ärger.
In der Praxis lässt sich fast immer eine gute Lösung finden: eine andere Ausrichtung, eine Entkoppelung gegen Körperschall, eine Schallschutzhaube oder ein Nachtmodus mit reduzierter Drehzahl. Wichtig ist, das vor der Montage zu planen statt danach zu reparieren.
Sprechen Sie kurz mit den direkten Nachbarn, bevor montiert wird. Das kostet zehn Minuten und verhindert erfahrungsgemäss mehr Konflikte als jede technische Massnahme im Nachhinein.
Zuständig ist die Bauverwaltung der Gemeinde Wettingen. Im Aargau genügt in Wohnzonen häufig eine Meldung; ein Baugesuch wird vor allem bei gut sichtbaren Aussengeräten oder in besonders geschützten Zonen verlangt. Zusätzlich gelten die kantonalen Energievorschriften – vielerorts wird erwartet, dass zuerst der aussenliegende Sonnenschutz genutzt wird.
Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie am besten direkt mit der Gemeinde. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, womit erfahrungsgemäss zu rechnen ist. Hintergründe im Ratgeber zur Bewilligung.
Ebenfalls regelmässig im Einsatz in Baden, Neuenhof, Killwangen, Würenlos und Ennetbaden – siehe auch Kanton Aargau.